07.01.2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 "Blumensteinstrasse" für die öffentliche Auflage verabschiedet.
Der Gemeinderat Thierachern bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 5 «Blumensteinstrasse zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. Januar 2026 bis 9. Februar 2026, in der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich wie folgt verfügbar:
UeO-Unterlagen
Weitere Unterlagen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern einzureichen.
Thierachern, 16. Dezember 2025
Der Gemeinderat
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